Winterdienst

Wir trotzen für Sie dem Eis und dem Schnee

Frühmorgens vor der Arbeit noch Salz und Splitt streuen? Was einige als lästige, doch notwendige Pflicht empfinden, übernehmen wir gerne mit unserem professionellen Winterdienst.

Bei Schnee und Eisesglätte sind sichere Gehwege nicht nur angenehm, sondern sogar gesetzliche Pflicht. Wenn es dann in der Nacht zu Frost und Schneefällen kam, treten wir gerne für Sie auf den Plan und sorgen für Trittsicherheit.

Unser Winterdienst:

  • Termingerechtes Räumen von Schnee
  • Lösen von Eisflächen auf Gehwegen
  • Streuen mit Splitt und Salz

Anlieger stehen üblicherweise in der Pflicht, die Geh- und Radwege am Grundstücksrand auch bei winterlicher Witterung begehbar zu halten. Diese Verpflichtung endet nicht, wenn Sie krank sind, weil Sie zur Arbeit oder sich aus Altersgründen dazu nicht in der Lage sehen. Sie können aber eine Vertretung organisieren – uns! Rechtzeitig stehen wir nach Bestellung vor Ihrer Haustür, räumen den Schnee an die zugewiesenen Orte (das wird u.a. in der Haussatzung geregelt) und streuen danach Salz und/ oder Splitt. Damit stellen wir sicher, dass die Gehwege passierbar bleiben. Wir benötigen – neben der Auftragserteilung selbstverständlich – natürlich noch zwei Dinge: einmal den gewünschten Beginn unserer Arbeit, und dann noch die genauen Regelungen bei Mietverhältnissen. Dann können wir loslegen und nach den Regeln der Kunst und Kommunalverwaltung die Gehwege schnell wieder nutzbar machen.

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